11. Januar 2024

CROSS INNOVATION in Sachsen-Anhalt

Jetzt bewerben! Einreichungsphase vom 15. Januar bis zum 8. Februar 2024


Mit dem Programm CROSS INNOVATION fördern Land und EU die Bildung und Arbeit von Netzwerken aus Unternehmen der Kreativwirtschaft, des kreativen Handwerks und anderer Branchen mit dem Ziel, innovative und neuartige Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.

CROSS INNOVATION … das steht für die Zusammenarbeit von Kreativschaffenden mit Unternehmen anderer Branchen. In Sachsen-Anhalt werden Kreativ-Netzwerke mit dem Programm CROSS INNOVATION gefördert.

Nicht verpassen: Vom 15. Januar 2024 bis zum 8. Februar 2024 könnt ihr eure formlosen Ideenpapiere (maximal drei A4-Seiten) und ein einfaches Erklärvideo – nicht länger als zwei Minuten und nicht größer als 20 MB) beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten einreichen – per Mail unter: bereich-crossinnovation(at)mw.sachsen-anhalt(dot)de (Eingang der Mail bis zum 8.2.2024, 24 Uhr)

Was steckt dahinter?

Es geht um die Zusammenarbeit, um das Verschmelzen von Kompetenzen, damit gemeinsam völlig neu gedacht und gehandelt wird.

Im Mittelpunkt steht die stärkere Vernetzung der heimischen Kreativwirtschaft und des kreativen Handwerks mit anderen Wirtschaftszweigen. Netzwerke sollen neu entstehen oder ausgebaut werden, neue Produkte und Dienstleistungen kreiert und Märkte erschlossen werden.

Mit dem Programm CROSS INNOVATION haben das Land Sachsen-Anhalt und die Europäische Union erstmals erfolgreich zwischen 2015 und 2020 die Bildung und Arbeit von Netzwerken gefördert.

 

Warum ist das aktuell wieder angesagt?

Das Förderprogramm des sachsen-anhaltischen Wirtschaftsministeriums und der EU wird fortgesetzt. 2024 erhalten herausragende Netzwerke mit CROSS INNOVATION Unterstützung für ihre innovativen Projekte, Produkte und Dienstleistungen.

Wer mit digitalen Komponenten arbeitet und in Zusammenarbeit mit anderen Wirtschaftszweigen innovativ die Herausforderungen unserer Zeit angeht, ist bei CROSS INNOVATION genau richtig.

Zeigt es uns!

Erste wichtige Termine:
Start der ersten Stufe – der Ideenwettbewerb:
Einreichungsphase vom 15. Januar bis 8. Februar 2024 (24 Uhr)

Ab 15. Januar 2024 sind eure Ideen gefragt. Schickt euer Ideenpapier (maximal drei Seiten Umfang) an die Mail-Adresse des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forstenbereich-crossinnovation(at)mw.sachsen-anhalt(dot)de 

Dazu packt ihr bitte noch ein Video – bitte nicht länger als 2 bis 3 Minuten und nicht größer als 20 MB – und erklärt bitte kurz, worum es geht und wer ihr seid.

Das Ganze soll bis zum 8. Februar 2024 (24 Uhr) im Mail-Eingang landen.

Zum Inhalt des Ideenpapiers klickt ihr euch am besten bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt rein. Dort findet ihr einen Wettbewerbsleitfaden.

 

Wie wird gefördert?

Insgesamt werden bis zu 12 Netzwerke unterstützt. Jedes kann bis zu 170.000 Euro erhalten (auch abhängig von der Zeitdauer des Projektes).

Die Auswahl erfolgt in zwei Stufen – dem Ideenwettbewerb und der Konzeptphase. 

So ist der gesamte Ablauf:

  1. Ideenwettbewerb – der läuft vom 15. Januar bis zum 8. Februar 2024 (24 Uhr). Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten ist jetzt die erste Adresse.
  2. Auswahl – im Februar 2024 wählt ein unabhängiges Gremium Netzwerke aus.
  3. Konzeptphase – die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) steigt ein. Die ausgewählten Projektträgerinnen und -träger reichen ihre Anträge bei der IB ein.
  4. Informationen – werden begleitend gegeben und ausgespielt. Voraussichtlich im März 2024 wird ein Workshop angeboten, der Hilfe für die Erstellung der Konzeptpapiere gibt.
  5. Präsentation vor Ort – voraussichtlich im Juni 2024 präsentieren Vertreterinnen und Vertreter der ausgewählten Netzwerke vor der Jury persönlich ihre Produkte/Projekte/ Dienstleistungen. Das Gremium entscheidet danach darüber, wer die CROSS-INNOVATION-Förderung erhält.
  6. Förderantrag – die von der Jury benannten Netzwerke stellen den konkreten Förderantrag.
  7. Los geht’s – im Spätherbst 2024 sollen alle Netzwerke, die durch CROSS INNOVATION gefördert werden, mit ihrer Arbeit loslegen.

 

Wer kann mitmachen?

Beteiligen können sich Gruppen, die aus fünf Unternehmen bestehen. Die Netzwerke sollen für das Projekt, für das die Förderung beantragt wird, ihre Knowhow bündeln und weiteres erschließen, um gemeinsam innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und zu vermarkten. Und es soll ein Bezug zu digitalen Inhalten und Leistungen geben.

Die Netzwerke können bereits bestehen oder erst noch gegründet werden.

Voraussetzungen: 

  • Mindestens drei der fünf Unternehmen im Netzwerk können der Kreativbranche zugeordnet werden; alle sind klein oder mittelständisch und haben ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
  • Klickt hier, um zu erfahren, welche Märkte zur Kreativwirtschaft Sachsen-Anhalt gehören.
  • Als klein und mittelständisch gelten Unternehmen hierbei, wenn sie nicht mehr als 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben.
  • Unterstützende Netzwerk-Partner könnten sein: Unternehmen anderer Branchen, Hochschulen, Universitäten, Fachverbände oder Kommunen. Diese erhalten allerdings keine Förderung.

 

Was genau wird gefördert?

Finanzielle Unterstützung gibt es hierbei für Personal- und Sachausgaben.

Was könnten das für Kosten sein? Unter anderem:

  • Marktrecherchen,
  • Produktentwicklung,
  • Entwicklung von Absatzstrategien,
  • Stärken- und Schwächen-Analysen,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Qualifizierungsmaßnahmen,
  • Projektmanagement mit Verwaltung und Abrechnung Europäischer Fördermittel.

 

Wieviel Geld kommt in die Kasse?

Für die Entwicklung und Weiterentwicklung von Prozessen bei denen marktfähige Produkte und Dienstleistungen entstehen, übernimmt das Land Sachsen-Anhalt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Projektkosten. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

In Zahlen bitte:

Den Zuschuss gibt es in Höhe von bis zu 85 Prozent für zuwendungsfähige Sach- und Personalkosten

  • Projekte mit einer Laufzeit von 12 Monaten: mindestens 30.000 Euro, maximal 60.000 Euro Zuschuss
  • Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten – bis zu 36 Monate sind möglich: mindestens 30.000 Euro, maximal 170.000 Euro

 

Noch nicht genug? Wo gibt es noch mehr Details?

Bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Klickt rein, geht schnell.

 

Diese Meldung wurde übernommen von https://www.kreativ-sachsen-anhalt.de/cross-innovation